Die im Jahr 2000 durch den Senat von Berlin beschlossene Änderung
von Teilen des Flächennutzungsplanes 1994 für Berlin generierte
u. a. Planungsbedarf im Bereich des Untersuchungsgebietes entlang der Wallstraße.
Die Festsetzung der ehemals gemischten Baufläche M1 in eine Wohnbaufläche
W1 war Anlass für eine vorbereitende Untersuchung im Auftrag des Stadtplanungsamtes
Mitte von Berlin. Inhalt der Bearbeitung waren eine detaillierte Analyse
des Bestandes, Art und Umfang von bereits genehmigten Bauvorhaben sowie
Recherchen zu Planungsvorhaben bei den Trägern öffentlicher Belange.
So konnten Empfehlungen erarbeitet werden, die den Wohnungsbestand sichern
und diesen innerstädtischen Wohnbaustandort nachhaltig stärken.
Gleichzeitig wurden städtebauliche Defizite und der daraus entstehende
bauleitplanerische Handlungsbedarf benannt. Aus der Ermittlung dieser Planungsvorgaben
erfolgten mehrere Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne
gem. BauGB § 30.